Die Stiftung Kinderaidshilfe Südafrika
Gemeinsam gegen die Not
Die Stiftung
Die Stiftung Kinderaidshilfe Südafrika wurde im August 2010 ins Leben gerufen. Der Sitz der Stiftung ist in Regensburg. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz ist die Regierung der Oberpfalz für die Stiftungsaufsicht zuständig.
Wir danken allen Spenderinnen und Spendern, die mit ihrer extra dafür vorgesehenen Einlage in das Stiftungskapital die Errichtung der Stiftung ermöglichten. Ohne ihre Bereitschaft, das erforderliche Kapital aufzubringen, hätte die Stiftung nicht ins Leben gerufen werden können.
Die Stiftung ist buchführungspflichtig. In ihrem wiederkehrenden Jahresabschluss wird die Geschäftsentwicklung und die Vermögenslage dargestellt. Diese Übersicht wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem Testat versehen. Über die Aktivitäten der Stiftung erstellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsbericht.
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zecken im Sinne der §§ 51 ff AO und ist mit dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Regensburg vom 30.11.2020 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Danach sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Zustiftungen auszustellen.